Wohnung und Stellplatz separat verkaufen-warum das nicht geht

Oft sieht man in Verkaufsanzeigen einer Immobilie separat ausgewiesene Preise für Wohnung und Garage/Stellplatz oder die Anmerkung „der Stellplatz kann separat erworben werden“. Das dies oft nicht richtig ist und so gar nicht möglich ist, wissen die meisten nicht. Um so einen Fehler von vorne rein zu vermeiden, erklären wir Ihnen was zu beachten ist. In einem Gebäude unterscheidet man immer zwischen Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Sondernutzungsrecht. Gemeinschaftseigentum sind die Bereiche, die alle Anwohner nutzen können bzw. für alle zugänglich sind, vor allem das Grundstück und z.B. der Fahrradraum oder das Treppenhaus. Sondereigentum sind die Bereiche, die nur jeweils einem Eigentümer zugewiesen sind und in sich abgeschlossen sind, wie seine Wohnung (Wohnungseigentum) oder seine Garage (Teileigentum). Hierzu hat das jeweilige Sondereigentum ein eigenes Grundbuch, bei der Wohnung ist es das „Wohnungsgrundbuch“ und bei einer Garage das „Teileigentumsgrundbuch“. Ein Sondernutzungsrecht ist das Recht, einen Teil des Gemeinschaftseigentums für sich allein zu nutzen und die anderen Eigentümer vom Mitgebrauch auszuschließen. Dabei kann es sich z.B. um einen Stellplatz oder eine Gartenfläche handeln. Das Sondernutzungsrecht hat kein eigenes Grundbuch, steht jedoch immer im Grundbuch des jeweiligen Sondereigentums. Es ist somit zu unterscheiden, ob man eine Garage als Sondereigentum hat bzw. ein dazugehöriges Teileigentumsgrundbuch besitzt oder ob man nur ein Sondernutzungsrecht hat in Form eines Stellplatzes (z.B. im Freien oder in einer Tiefgarage). Denn nur das, was ein eigenes Grundbuch hat, kann auch separat verkauft werden. Wenn man eine Garage hat und ein dazugehöriges Teileigentumsgrundbuch, kann diese auch separat verkauft werden. Wenn man allerdings ein Stellplatz als Sondernutzungsrecht hat, kann dieser nicht separat verkauft werden, weil er zwingend mit der Wohnung verbunden ist und in dem jeweiligen Wohnungsgrundbuch eingetragen ist. Bitte schauen Sie somit immer genau nach, bevor Sie Ihre Wohnung inserieren, um Fehler zu vermeiden. Sie denken über einen Verkauf Ihrer Immobilie nach und wissen nicht, wo und wie Sie Ihre aktuellen Grundbuchauszüge beschaffen können? Rufen Sie uns unter 07031-466 99 05 an, schreiben uns eine Mail über ik@immobilien-kikas.de oder besuchen uns an einem Donnerstag in der Eigentümersprechstunde von 16.00-18.00 Uhr. Wir freuen uns auf Sie!

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