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Die Türkei besticht nicht nur durch ihre einzigartige geografische Lage zwischen Europa und Asien, sondern auch durch ihre beeindruckende kulturelle Vielfalt und wirtschaftliche Dynamik. Als Immobilienmakler mit internationaler Expertise bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an Objekten in dieser faszinierenden Region.

Ob Sie ein prachtvolles Anwesen an der türkischen Riviera suchen, eine moderne Wohnung in Istanbul oder eine Kapitalanlage an einem wachsenden Wirtschaftsstandort – bei uns sind Sie optimal beraten. Dank unserer umfassenden Marktkenntnis und lokalen Partnerschaften begleiten wir Sie durch den gesamten Kaufprozess, sodass Ihre Investition in eine Immobilie in der Türkei sicher und erfolgreich ist.

FAQ

Häufig gestellte Fragen unserer Kunden in Türkei

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Welche Dokumente und Schritte sind beim Kauf wichtig?

Der Kaufprozess ist klar geregelt, erfordert aber einige formale Schritte. Typische Anforderungen sind:

Der Kaufprozess ist klar geregelt, erfordert aber einige formale Schritte. Typische Anforderungen sind:

  • türkische Steuernummer beantragen
  • Bankkonto in der Türkei eröffnen
  • gültiger Reisepass (inkl. Übersetzung)
  • Abschluss einer Erdbebenversicherung (DASK)
  • Eintragung ins Grundbuch („Tapu“) als finaler Schritt

Welche Kosten und Steuern fallen beim Immobilienkauf in der Türkei an?

Neben dem Kaufpreis entstehen zusätzliche Kosten, die oft unterschätzt werden: Im Vergleich zu vielen EU-Ländern gilt die Steuerbelastung insgesamt als eher moderat.

Neben dem Kaufpreis entstehen zusätzliche Kosten, die oft unterschätzt werden:

  • Grunderwerbsteuer: ca. 4 % des Immobilienwerts
  • Maklerprovision: meist 2–4 %
  • Notar-, Übersetzungs- und Verwaltungskosten
  • ggf. laufende Kosten wie Grundsteuer und Versicherung

Im Vergleich zu vielen EU-Ländern gilt die Steuerbelastung insgesamt als eher moderat.

Können Ausländer in Türkei Immobilien kaufen?

Ja, der Immobilienkauf ist für Ausländer grundsätzlich erlaubt und weit verbreitet. Die meisten Nationalitäten können Wohnungen, Häuser oder Grundstücke erwerben, solange sich die Immobilie nicht in Militär- oder Sperrzonen befindet. Eine Aufenthaltserlaubnis ist dafür nicht notwendig. Der Kauf wird erst mit der Eintragung ins Grundbuch („Tapu“) rechtlich wirksam – darauf sollte besonders geachtet werden.

Ja, der Immobilienkauf ist für Ausländer grundsätzlich erlaubt und weit verbreitet. Die meisten Nationalitäten können Wohnungen, Häuser oder Grundstücke erwerben, solange sich die Immobilie nicht in Militär- oder Sperrzonen befindet.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist dafür nicht notwendig. Der Kauf wird erst mit der Eintragung ins Grundbuch („Tapu“) rechtlich wirksam – darauf sollte besonders geachtet werden.

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